Glyphosat auf Wegen und Hofflächen: Was § 12 PflSchG wirklich bedeutet
Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Auf Nichtkulturland wie Wegen, Hofflächen oder Pflaster ist der Einsatz ohne Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 2 PflSchG nicht erlaubt.
Was ist Nichtkulturland?
Nichtkulturland sind Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Typische Beispiele:
- Wege, Plätze und Hofeinfahrten
- Gepflasterte und geschotterte Flächen
- Gleisanlagen und Randstreifen
- Flächen rund um Gebäude
Was gilt für Verkäufer und Käufer?
Das Pflanzenschutzamt Berlin weist darauf hin, dass bei Glyphosat-Herbiziden für den Einsatz auf Nichtkulturland vor dem Kauf eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 12 Absatz 2 PflSchG vorgelegt werden muss. Ohne diese darf der Händler das Herbizid nicht verkaufen.
| Fläche | Einsatz von Pflanzenschutzmitteln | Hinweis |
|---|---|---|
| Acker, Grünland, Obstanlage | Möglich mit zugelassenen Mitteln und Auflagen | Gebrauchsanleitung beachten |
| Weg, Hof, Pflaster | Grundsätzlich nicht erlaubt | Nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde |
| Gemüsegarten (Hausgarten) | Nur zugelassene Mittel für die jeweilige Kultur | Zulassung und Anwendungsgebiet prüfen |
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Fläche Kulturland oder Nichtkulturland ist.
- Fragen Sie bei Nichtkulturland die zuständige Pflanzenschutzbehörde Ihres Bundeslandes nach einer Ausnahmegenehmigung.
- Prüfen Sie im BVL-Verzeichnis, ob das Mittel für Ihre Anwendung zugelassen ist.
- Lesen Sie die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt vollständig.
- Dokumentieren Sie die Anwendung (Datum, Mittel, Menge, Fläche).
Wirksame Alternativen ohne Spritzmittel
- Fugenkratzer und Handhacke
- Heißwasser- oder Heißdampfgeräte
- Abflammgeräte mit Vorsicht und Brandschutz
- Dichte Bepflanzung statt offener Fläche
Pro tip: Hausmittel wie Salz, Essig oder Reiniger auf Pflaster sind ebenfalls problematisch und können verboten sein. Fragen Sie im Zweifel bei der Behörde nach.
Watch out: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und die Auskunft Ihrer zuständigen Behörde.
Frequently Asked Questions
Darf ich Unkraut auf meiner Einfahrt mit Herbizid behandeln?
Auf Nichtkulturland wie Einfahrten und Pflaster ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ohne Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nicht erlaubt.
Wer erteilt die Ausnahmegenehmigung?
Die zuständige Pflanzenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Wo prüfe ich, ob ein Mittel zugelassen ist?
Im Online-Verzeichnis des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).
Weitere praktische Anleitungen finden Sie in unserem HerbiSolutions Blog.